Veranstaltungsagentur Dirk Zahn

  1. Mit der Reservierung oder Belegung eines Standplatzes wird diese Marktordnung anerkannt. Den Anordnungen des Veranstalters und seinen Mitarbeiter/Ordnerdiensten ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Marktordnung erfolgt ein Platzverweis, ohne Ersatzansprüche und ohne Rückzahlung des Standgeldes.
  2. Die Veranstaltungsfläche darf nur zum Be- und Entladen von 7:00 – 9:00 Uhr und ab 17:00 Uhr befahren werden. Das Befahren der Veranstaltungsfläche ist von 9:00 – 17:00 Uhr aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Der Aufbau der Stände ist erst bei Anwesenheit und Freigabe der Marktleitung erlaubt.
  3. Es darf nur der vom Veranstalter zugewiesene Platz eingenommen werden. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung oder Behalten eines bestimmten Standplatzes.
  4. Jeder Teilnehmer an dieser Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass es zu keiner Gefährdung, Störung oder sonstigen Belästigungen von anderen Teilnehmern oder Besuchern der Veranstaltung kommt. Bei Nichteinhalten hat der Veranstalter die Möglichkeit, Maßnahmen gegen entsprechende Personen einzuleiten.
  5. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung gegenüber Schäden, die Ausstellern oder Dritten entstehen.
  6. Für die rechtlichen Voraussetzungen zum Feilbieten irgendwelcher Waren ist der jeweilige Aussteller selbst verantwortlich.
  7. Platzreservierungen werden grundsätzlich nur gegen Vorkasse vorgenommen.
  8. Die Untervermietung oder kostenlose Überlassung von Standplätzen an Dritte ist nicht zulässig. Standquittungen sind nicht übertragbar.
  9. Verboten sind der Verkauf von: Artikel mit NS-Symbolen (auch überklebt) sowie alle laut Waffengesetz verbotenen Schuss, Hieb- und Stichwaffen, Soft-Air Waffen und Kriegsspielzeuge sowie Printmedien, die Gewalt Krieg oder den Nationalsozialismus verherrlichen und/oder fördern. Der Verkauf von Pornographie in Schrift, Bild, Film und Ton, sowie Raubkopien jeglicher Art und lebendigen Tieren sind ebenfalls untersagt.
  10. Jeder Aussteller verpflichtet sich, seinen Stand erst nach Beendigung der Veranstaltung abzubauen. Der Standplatz ist sauber zu verlassen.
  11. Auf das Hausrecht des Veranstalters am Veranstaltungsort wird ausdrücklich hingewiesen.
  12. Die Warenart Trödel bezeichnet private, gebrauchte und haushaltsüblichen Waren. Neuware bezeichnet, auch neuwertige, scheinbar ungebrauchte Ware. Sind die Waren oder Teile der Ware gebraucht, es wird aber der Anschein der Neuwertigkeit erweckt (einschweißen, große Stückzahl desselben Artikels) berechnen wir Neuware. Neuware in zerdrückter Verpackung, Retourware und Waren 2. Wahl sind ebenfalls Neuware.
  13. Gewerbliche Anbieter müssen im Besitz eines gültigen Gewerbes sein.
  14. Am Verkaufsstand muss die Standkarte komplett ausgefüllt (gilt nur für gewerbliche Anbieter) und gut sichtbar angebracht sein.
  15. Die bei der Buchung angegebene Meterzahl ist verbindliche Voraussetzung zur Teilnahme an dieser Veranstaltung. Sollte bei der Nachprüfung festgestellt werden, dass die angegebene Meterzahl überschritten wurde, erfolgt eine Nachberechnung. Stände von Teilnehmern deren KFZ am Stand verbleibt, werden entsprechend der KFZ-Länge, mindestens jedoch mit 4 Metern Standfläche und KFZ + Anhänger (als Gespann) mit mindestens 6 Metern berechnet. Berechnungsgrundlage ist immer das längste Maß an Fläche was aufgebaut wird. Die maximale Standtiefe (Verkaufsfläche) beträgt 2 Meter. Bei Eckplätzen gilt: Alles, was über 2 Meter Verkaufsfläche hinausgeht, wird berechnet.
  16. Weder bei schlechten Wetterbedingungen noch im Krankheitsfall oder anderen Gründen, wird bereits gezahlte Standgebühr zurückerstattet.
  17. Die Bereitstellung von Strom wird allgemein über eine Strompauschale in Höhe von 30,-€ pro Veranstaltungstag berechnet. Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur der Verbrauch, sondern vor allem der Aufbau, Service, und die Techniker vor Ort durch die Pauschale abgegolten werden. Bitte beachten Sie, dass keine Stromaggregate erlaubt sind. Sollten dennoch Stromaggregate betrieben werden wird trotzdem die Strompauschale fällig und kassiert. Bei der Nutzung von Strom ist das Mitbringen eines Verlängerungskabels notwendig (mindestens 50 Meter lang).
  18. Der Dauerbetrieb von Fernsehern, Rundfunkgeräten sowie sonstigen Tonträgern ist nicht gestattet.
  19. Es ist strengstens untersagt, Verkaufsständer / -Tische oder Kisten im Gang zu platzieren. Bei Missachtung hält sich der Veranstalter vor, den Verkaufsstand vom Verkauf auszuschließen.
  20. Sonderstände wie: Imbisse, Getränke-Ausschank, Lebensmittelvertrieb und ähnliche Stände müssen vorher im Büro angemeldet und genehmigt werden. Betreiber haben für sämtliche amtliche Genehmigungen selbst Sorge zu tragen.
  21. Der Veranstalter ist berechtigt eine Kaution zur Sicherung seiner Ansprüche aus der Überlassung der Standfläche zu erheben. Die Höhe der Kaution beträgt 10,00 €. Der Aussteller erhält hierzu eine zusätzliche Kautionsquittung. Bei Tagesbuchungen wird die Kaution täglich vor Ort von 17 – 19 Uhr nach ordnungsgemäßer Übergabe des Standplatzes und nur gegen Vorlage der ausgehändigten Kautionsquittung in Verbindung mit der dazugehörigen Standquittung ausgezahlt. Alle Gegenstände und jeglicher Abfall müssen wieder mitgenommen werden. Bei zurücklassen von Abfällen und Müll wird dem Standbetreiber die Entsorgung in Rechnung gestellt. Bei Nichteinlösung am Ende der Veranstaltung bzw. Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Ausstellers, verfällt der Anspruch auf Erstattung der Kaution Die Kautionsquittung ist nicht übertragbar. Bei Verlust keine Rückerstattung.
  22. Für irrtümliche Angaben in Zeitungen, Internet und Plakatwerbung wird keine Haftung übernommen.